Der Wartungsvertrag von Tormöllen

Auch nach dem Einbau der Wasseraufbereitungsanlage sind wir für Sie da. Ein Wartungsvertrag gibt Sicherheit, dass die notwendige, regelmäßige Wartung durchgeführt wird. Diese Arbeiten werden von unseren speziell ausgebildeten Fachpersonal vorgenommen.

Fachgerechte Wartung ist auch oft Bestandteil der Gewährleistung. Der Ersatz von defekten Teilen gehört zur Instandsetzung. Kleinere Defekte werden häufig im Zuge von regelmäßigen Wartungsarbeiten behoben (sog. kleine Instandsetzung). Die Abgrenzung zur Wartung und die durchzuführenden Maßnahmen, sowie die einzuhaltenden Fristen legt die Gebrauchtsanleitung fest.

Fragen Sie uns danach!